(Strasse) vor, die den Beschuldigten bei der Geldabhebung zeigen (pag. 152 f.). Der Beschuldigte bestätigte an der Einvernahme vom 30. November 2018 auf Vorhalt besagter Überwachungsbilder, die Person zu sein, die am 15. August 2018 in Bar CHF 1'000.00 ab seinem Bankkonto bezogen hat (pag. 147 Z. 132 ff.). Kurze Zeit später erhielt die H.________ (Bank) einen weiteren, ähnlichen Zahlungsauftrag, datierend mit «Bern den 20. August 2018», der wiederum mit «E.________» signiert war, lautend wie folgt (pag. 137; die handschriftlichen Ergänzungen sind nachstehend in Kursivschrift gehalten): überweisung