In Ausführung des Zahlungsauftrags überwies die H.________ (Bank) am 2. August 2018 CHF 25'000.00 auf das genannte Bankkonto bei der C.________ AG, welches dem Beschuldigten gehört (pag. 119). Ab dem 2. August 2018 bezog der Beschuldigte dieses Geld in Tranchen zwischen CHF 700.00 bis CHF 8'000.00, wofür er erstinstanzlich rechtskräftig wegen Geldwäscherei verurteilt wurde. Betreffend die Bargeldbezüge vom 2./15. August 2018 liegen Überwachungsbilder eines Bankautomaten in der AI.________ (Strasse) vor, die den Beschuldigten bei der Geldabhebung zeigen (pag.