1216 ff.). Auf eine vorgängige Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt bei der konkreten Würdigung darauf eingegangen. Im Übrigen wird auf die korrekte Zusammenfassung der Vorinstanz (pag. 1279 f.) und die amtlichen Akten verwiesen. 11.4 Erwägungen der Kammer 11.4.1 Rahmensachverhalt und Täterschaft des Beschuldigten Laut Telefonnotiz von J.________, Mitarbeiterin der H.________ (Bank), rief der Beschuldigte am 22. August 2018 über die Zentrale an. Er teilte mit, das Kündigungsschreiben des Bankkontos seiner Mutter vor sich zu haben;