11.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt, Beweisfragen Betreffend die Vorwürfe der Urkundenfälschung wurde der Beschuldigte erstinstanzlich rechtskräftig verurteilt. Hinsichtlich der oberinstanzlich zu beurteilenden Vorwürfe des (versuchten) Betrugs verweigerte er weitgehend die Aussage. Rechtsanwalt B.________ führte erstinstanzlich aus, der Sachverhalt könne als erstellt gelten (pag. 1221). In rechtlicher Hinsicht machte er erst- und oberinstanzlich geltend, die H.________ (Bank) habe aufgrund der langjährigen Kundenbeziehung zu E.____