Der Beschuldigte hat stets die eigenen (finanziellen) Vorteile im Visier und schreckt dabei auch nicht davor zurück, einen toten Vater vorzuschieben oder seine Mutter am Vermögen zu schädigen. Im vorliegenden Verfahren verteidigte sich der Beschuldigte weitgehend durch Schweigen und indem er Rechtsanwalt B.________ teilweise ausführen liess, nicht er habe die angeklagten Taten begangen, sondern eine unbekannte Dritttäterschaft. Wie die nachfolgenden Erwägungen zeigen, ist diese Hypothese aus der Luft gegriffen.