16 zember 2018 wahrheitswidrig damit, sein Vater sei gestorben (pag. 283). Besagter Vater war jedoch bereits seit rund drei Jahren tot (pag. 122 Z. 53 f.). Nach Ansicht der Kammer mutet es pietätlos an, den Tod des eigenen Vaters vorzuschieben, um nicht zur Arbeit zu erscheinen. Der Beschuldigte hat stets die eigenen (finanziellen) Vorteile im Visier und schreckt dabei auch nicht davor zurück, einen toten Vater vorzuschieben oder seine Mutter am Vermögen zu schädigen.