zu fälschen, um sich ungerechtfertigte Vermögensvorteile zu verschaffen. Lügen scheinen dem Beschuldigten nur allzu leicht von der Lippe zu gehen. So sagte der Beschuldigte an der Einvernahme vom 15. Oktober 2019 aus, einen zweijährigen Sohn zu haben (pag. 701). In Widerspruch dazu führte er in seinen Lebensläufen auf, einen Sohn zu haben, der am 12. September 2018 geboren sei (pag. 286, pag. 287, pag. 296). Ferner entschuldigte der Beschuldigte sein Fernbleiben von der Arbeit gegenüber N.________, Geschäftsführer der L.________ AG, im De-