10. Allgemeine Vorbemerkungen zum Aussageverhalten, Standpunk und Modus Operandi des Beschuldigten Ohne die konkrete Beweiswürdigung vorwegnehmen zu wollen, kann bereits an dieser Stelle festgehalten werden, dass sämtliche nachfolgend zu beurteilenden Anklagesachverhalte zu Schuldsprüchen führen werden. Wie die stellvertretende Generalstaatsanwältin AH.________ oberinstanzlich ausführte, ist der Beschuldigte für die Strafjustiz kein Unbekannter und einschlägig vorbestraft (pag.