14 8.2 Vorbringen des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ rügte oberinstanzlich eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. Aus der Anklageschrift gehe nicht hervor, wann/zu welcher Zeit das Bewerbungsdossiert versandt worden sei (pag. 1401). 8.3 Rechtliche Grundlagen Eine Straftat kann gerichtlich nur beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat (Art. 9 Abs. 1 StPO).