1371) verfasst hat, füllt er damit doch eine Lüke in seinem Lebenslauf aus dem Jahr 2010/2011. Dafür, dass der Beschuldigte das gefälschte Arbeitszeugnis vor November 2018 verfasst und sich bereits zuvor unter dessen Vorlage beworben haben könnte, spricht auch sein undatierter Lebenslauf, in welchem er seine (angeblichen) beruflichen Tätigkeiten bis Dezember 2013 aufführt und angibt, von April 2010 bis April 2011 beim Kanton Bern als «Verantwortlicher der Fahrradwerkstatt» gearbeitet zu haben (pag. 287, pag. 296).