Die übrigen Punkte des erstinstanzlichen Urteils sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Es sind dies die Einstellungen inkl. Kostenfolgen, die Freisprüche inkl. Kostenfolgen und die nicht von der Berufung erfassten Schuldsprüche, die Höhe der amtlichen Entschädigung des amtlichen Verteidigers Rechtsanwalt B.________, der Zivilpunkt betreffend die Zivilklage der C.________ AG, die Kostenfolgen im Zivilpunkt sowie die weiteren Verfügungen betreffend die beschlagnahmten Waffen mit Zubehör und die als Beweismittel in den Akten verbleibenden Gegenstände.