9 spätere Ausdehnung der Berufung ist ausgeschlossen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1403/2019 vom 10.06.2020 E. 1.3). Die Anträge des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung weichen insofern von jenen in der Berufungserklärung ab, als er nunmehr beantragte, «die Zivilforderungen der Privatklägerschaft seien abzuweisen, evtl. auf den Zivilweg zu verweisen» (pag. 1400, pag.