Entweder werde Frist zur Einreichung eines weiteren Arztzeugnisses gewährt oder sein Mandant von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung dispensiert. Wie im Absetzungs-/Verschiebungsgesuch ausgeführt, erachte er eine persönliche Anwesenheit seines Mandanten für angezeigt. Er beabsichtige, diesem mit Blick auf die Strafzumessung und die Vollzugsart Ergänzungsfragen zur Person zu stellen. Er sei im Besitz weiterer Unterlagen, aus denen u.a. hervorgehe, dass sein Mandant seit dem 6. Juli 2024 arbeitsunfähig/