1. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 StPO verurteilt zur Bezahlung von CHF 3'103.50 Schadenersatz an die F.________ AG. Soweit weitergehend wird die Forderung der F.________ AG abgewiesen. 2. Die Zivilklage der C.________ AG wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 StPO). 3. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: