dies unter Ausscheidung der auf die Freisprüche entfallenden Verfahrenskosten (10%), gerichtlich bestimmt auf CHF 1'257.00 (inkl. Anteil schriftliche Begründung) zu Lasten des Kantons Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt oder notwendig, reduziert sich die Gebühr um CHF 100.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'157.00. 3 III. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Betrugs und Versuchs dazu, mehrfach begangen