dies unter Ausscheidung der auf die Einstellungen entfallenden Verfahrenskosten (10%), gerichtlich bestimmt auf CHF 1'257.00 (inkl. Anteil schriftliche Begründung) zu Lasten des Kantons Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt oder notwendig, reduziert sich die Gebühr um CHF 100.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'157.00. II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung des Diebstahls, angeblich begangen in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis 1. November 2018 in Bern zum Nachteil von AB.________ im Deliktsbetrag von ca. CHF 150.00 (Ziff. 4 AKS),