17. Theoretische Grundlagen Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zu den Grundlagen der Strafzumessung und zum Umgang mit den Richtlinien des Verbands Bernische Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS- Richtlinien) sind zutreffend; darauf kann integral verwiesen werden (S. 13 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 176 f.). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Berufungsgericht im Rahmen von Art.