_ widersprechen. Zudem ist augenfällig, dass der Beschuldigte konstant versuchte, sich selbst in einem guten Licht darzustellen, indem er wiederholt beteuerte, sehr langsam gefahren und ein sehr erfahrener Autofahrer zu sein, der in seinem Leben noch nie einen Unfall gehabt habe, wohingegen er C.________ schlecht machte und mehrfach betonte, dieser sei sehr schnell, wohl mit mehr als 50 km/h, gefahren und habe ihn erwischt, bevor er aus der Kreuzung rausgekommen sei. Insoweit sind die Angaben des Beschuldigten, die nicht nur den glaubhaften Zeugenaussagen, sondern auch den Schadensbildern widersprechen, als Schutzbehauptungen zu werten.