19 gaben, die der Beschuldigte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung – notabene in Anwesenheit einer Übersetzerin – insbesondere zu den angeblich von ihm und C.________ gefahrenen Geschwindigkeiten machte, nicht nur seinen gegenüber der Polizei gemachten Aussagen, sondern auch den Schilderungen von C.________ und D.________ widersprechen.