130 Z. 28 und Z. 31). Die Frage, ob er vor dem Befahren der Kreuzung nach rechts und links geschaut habe, bejahte der Beschuldigte und erwähnte, er habe links eine sehr gute Sicht gehabt. Als er in die Kreuzung hineingekommen sei, sei der Blickwinkel geöffnet worden, bis er sicher gewesen sei, dass er in die Kreuzung hineinkönne (pag. 130 Z. 34 f.). C.________ sei sehr schnell, wohl mit mehr als 50 km/h, gefahren (pag. 130 Z. 39 und Z. 42). Er habe C.________'s Auto vor der Kollision gesehen, aber nicht gewusst, wie er ihm ausweichen könnte (pag. 130 Z. 45 f.).