_ sei in ihn gefahren und habe sein Auto auf der Seite getroffen. Er habe Erfahrung mit Fahren, fahre Kollegen [herum] und habe noch nie in seinem Leben einen Unfall gehabt. Er fahre sogar Autos mit neun Plätzen (zum Ganzen pag. 130 Z. 3 ff.). Auf Frage, wie schnell er auf die Kreuzung zugefahren sei, erklärte der Beschuldigte, sehr langsam, etwa mit 10 km/h (pag. 130 Z. 18). Auf Vorhalt, dass er gegenüber der Polizei zunächst gesagt habe, etwa mit 30 km/h gefahren zu sein, nur drei Sätze später indes erwähnt habe, er sei langsamer als 30 km/h gefahren und auf Frage, was nun stimme, äusserte der Beschuldigte, er habe gewusst, dass er aus der «30er-Zone» gekommen sei.