Sodann gibt es keine Hinweise, dass sich D.________ bei der Erfassung des Unfalls resp. der Redaktion des Anzeigerapports oder in seinem Aussageverhalten von Vorurteilen oder Faktoren, die mit den Personen der Beteiligten zusammenhängen – namentlich deren Tätigkeiten, Herkunftsorten oder Sprachkenntnissen –, hätte beeinflussen lassen. Wie die voranstehenden Ausführungen zeigen, erklärte er vielmehr nüchtern, genau und verständlich, aufgrund welcher Tatsachen und Umstände er welche Schlüsse zog.