ferner pag. 127 Z. 18 ff.). D.________ beschrieb demnach ausführlich, einleuchtend und authentisch, wie er sich am 8. Oktober 2020 zur Unfallstelle begab, was er dort wahrnahm und welche Gedanken er sich dazu machte. Er räumte unumwunden ein, kein Spezialist des Unfalldienstes zu sein, womit er entgegen der Ansicht des Beschuldigten aber nicht sagte, er könne die «Schuldfrage» nicht beantworten.