_ gekommen sei, gebe es linkerhand eine blaue Zone. Wenn die Fahrzeuge richtig parkiert seien, dann seien diese für die Fahrzeuge, die aus der E.________ (Strasse) kämen, aber nicht sichtbehindernd. Aus der E.________ (Strasse) resp. «aus Sicht des Beschuldigten» sehe man gut in die F.________ (Strasse) hinein und nach seiner Erinnerung sei kein Auto sichtbehindernd in der Kreuzung parkiert gewesen (zum Ganzen pag. 124 Z. 9 ff.). Aufgrund der Hecken sehe man erst zu einem sehr späten Zeitpunkt, ob ein Fahrzeug aus der vortrittsberechtigten F.________ (Strasse) komme.