Die Geschwindigkeit des Peugeots sei schwierig zu sagen. Klar sei aufgrund des Schadensbildes aber, dass dieser im Kollisionszeitpunkt in Bewegung gewesen sei (zum Ganzen pag. 122 Z. 46 f. und pag. 123 Z. 1 ff. und Z. 16 ff.; ferner pag. 126 Z. 5 ff.). Auf Ergänzungsfrage von Rechtsanwalt B.________ beschrieb D.________, auf der Strasse, von welcher der Beschuldigte gekommen sei, gebe es weder eine blaue Zone noch parkierte Autos, weshalb die Sicht des Beschuldigten für die Verhältnisse optimal gewesen sei (pag. 123 Z. 42 f.). Auf der F.________ (Strasse), aus der C.________ gekommen sei, gebe es linkerhand eine blaue Zone.