_ anders als den Beschuldigten behandelt haben soll, wie der Beschuldigte monierte, ist ferner nicht ersichtlich. Gleichermassen ist – entgegen der Ansicht des Beschuldigten – unter den vorliegenden Umständen irrelevant, wie viele Administrativmassnahmen bereits gegen C.________ verhängt wurden. Auf die glaubhaften Aussagen von C.________ ist zusammengefasst abzustellen. D.________, der als Kantonspolizist tätig ist und sich am 8. Oktober 2020 zusammen mit einem Arbeitskollegen zur Unfallstelle begab sowie den Anzeigerapport verfasste, gab in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Zeuge zu Protokoll, er habe das Unfallaufnahmeprotokoll aufgrund eines Systemwechsels nicht mehr an-