_ nachvollziehbar und gab unumwunden zu, bereits wegen eines Vorfalls eine Administrativmassnahme gehabt zu haben. Seine Angaben sind in sich stimmig und stringent, stehen im Einklang mit den objektiven Beweismitteln, insbesondere den Schadensbildern, und decken sich soweit möglich – wie sich im Folgenden zeigen wird – mit den Aussagen von D.________. Sie enthalten mithin zahlreiche Realkennzeichen. Inwiefern die erstinstanzlich zuständige Gerichtspräsidentin C.________'s Aussageverhalten durch Suggestivfragen oder anderweitig in untolerierbarer Weise beeinflusst oder C.________ anders als den Beschuldigten behandelt haben soll, wie der Beschuldigte monierte