Er beschrieb auch einleuchtend, lebensnah und originell, er habe sich mit seinem Auto unmittelbar vor der Kollision «bei der Grenze» befunden, wo er gewesen wäre, wenn ein Fussgänger rechts vom Trottoir gekommen und genau vor seinem Auto durchgelaufen wäre. Weiter aggravierte er den Vorfall nicht und erklärte beispielsweise, er habe sich nicht verletzt, obwohl er mit seiner Hand offenbar an die Fahrzeuglüftung schlug und deren Lamellen dadurch zerbrachen. Schliesslich räumte C.________ Erinnerungslücken ein, beantwortete auch teilweise kritische Fragen von Rechtsanwalt B.________ nachvollziehbar