Wie schnell der Beschuldigte gefahren sei, könne er nicht mehr sagen. Weil er aber bereits nach links geschaut habe und der Beschuldigte dann schon vor ihm gewesen sei, würde er schätzen, dass er zu schnell gewesen sei (zum Ganzen pag. 117 Z. 18 f.). Auf Ergänzungsfrage von Rechtsanwalt B.________, wie er sich erkläre, dass er den Peugeot in der Mitte erwischt habe, wenn er selbst mit der Front bereits in der Kreuzung gewesen sei, erklärte C.________, es sei ja ein sich bewegendes Fahrzeug. Den ersten Kontakt habe er wahrscheinlich vorne irgendwo «gemacht», wo der erste Schaden am Auto (gemeint: am Peugeot) entstanden sei.