Darauf habe der Herr gemeint, «ja, aber dann bist du Schuld». Er habe diesem geantwortet, es «laufe» nicht so; es sei eine «30er-Zone» und der Rechtsvortritt gelte, weshalb er (gemeint: der Herr) hätte warten müssen (zum Ganzen pag. 116 Z. 12 ff.). Auf Frage, wie schnell er auf die Kreuzung zugefahren sei, erklärte C.________, er könne nicht sagen, wie schnell er gewesen sei, aber nicht schneller als erlaubt. Es sei für ihn auch «kein unbekanntes Territorium», er wohne dort um die Ecke (zum Ganzen pag. 116 Z. 41 ff.). Die Frage, ob er vor dem Befahren der Kreuzung verlangsamt habe, bejahte er (pag.