Vor der Kreuzung habe er das Tempo verlangsamt und sei dann über die Kreuzung gefahren. Ob der PW die Absicht gehabt habe, geradeaus zu fahren oder nach links abzubiegen, könne er nicht sagen. Er habe sich beim Unfall nicht verletzt, habe durch die Kollision aber mit seiner linken Hand an die Lüftung im Innenraum [des Autos] geschlagen, wodurch diese zerbrochen sei (zum Ganzen pag. 11). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte C.________ als Zeuge, er könne sich noch teilweise an seine gegenüber der Polizei gemachten Aussagen erinnern. Es sei schon ein paar Jahre her. Er könne noch ungefähr sagen, was er dort gesagt habe.