Weiter legen die erwähnten Fotos und die Fotodokumentation resp. die auf den Unfallbildern sichtbaren, gegen hinten langgezogenen Kratzspuren am Peugeot des Beschuldigten nahe, dass dieser während der Kollision in Bewegung war. C.________ gab gegenüber der Polizei auf der Unfallstelle als Auskunftsperson an, er habe bei der Kreuzung F.________ (Strasse) / E.________ (Strasse) den Rechts- und Linksblick gemacht, dann sei es aber bereits zu spät gewesen und zur Kollision gekommen. Vor der Kreuzung habe er das Tempo verlangsamt und sei dann über die Kreuzung gefahren.