Aus dem Unfallaufnahmeprotokoll, das dem Anzeigerapport beiliegt, den vom Beschuldigten eingereichten Fotos und der Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern ergibt sich zunächst, dass der von C.________ gefahrene Mercedes durch die Kollision an der linken Front mehrheitlich (leicht) zerkratzt und insgesamt deutlich weniger stark beschädigt wurde als der Peugeot des Beschuldigten, dessen rechte Seite – vor allem bei der Vordertür und etwas bei der Hintertür – eingedrückt und gegen hinten zerkratzt wurde (vgl. pag. 6, pag. 10, pag. 17 ff. und pag. 33 ff.). Weiter legen die erwähnten Fotos und die Fotodokumentation resp.