die Vorinstanz gelangte willkürfrei zum Schluss, die Aussagen von D.________ und C.________ betreffend den Unfallhergang und die gefahrenen Geschwindigkeiten seien einleuchtend, widerspruchsfrei und liessen sich mit dem Anzeigerapport, den Fotos der Unfallstelle von Google-Maps Street View sowie insbesondere den Schadensbilder in Einklang bringen, weshalb darauf abgestellt werden könne: Aus dem Unfallaufnahmeprotokoll, das dem Anzeigerapport beiliegt, den vom Beschuldigten eingereichten Fotos und der Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern ergibt sich zunächst, dass der von C.__