Der Beschuldigte habe einen ungetrübten automobilistischen Leumund und sei ein sehr vorsichtiger, verantwortungsvoller Fahrzeuglenker. Seine Angaben deckten sich zudem mit den Schadensbildern, die zeigten, dass sich der «tiefste Einschlag der Kollision» in der Mitte des Peugeots befinde, was beweise, dass sich der Beschuldigte bereits auf der Kreuzung befunden habe, als er von C.________'s Auto erfasst worden sei. Aufgrund all dieser Faktoren und der unübersichtlichen Sichtverhältnisse bei besagter Kreuzung sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte entsprechend seinen glaubhaften Aussagen sehr vorsichtig und langsam resp.