Er habe sich vom eloquenten, Deutsch sprechenden Medizinstudenten C.________ seine Version «aufschwatzen» lassen, während er sich mit «dem Beschuldigten Bauarbeiter aus Afrika» kaum habe verständigen können und ein auf dem Bau arbeitender sowie in einen Unfall verwickelter Afrikaner «per se» schuldig sei (zum Ganzen pag. 320 E. 7.3 und pag. 325 E. 1; ferner pag. 329 E. 2). Während der Einvernahme in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe D.________ sodann zweimal betont, er sei kein Unfallexperte und könne die Schuldfrage deshalb nicht beurteilen.