12. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete es gestützt auf den Anzeigerapport, die Fotos der Unfallstelle von Google-Maps Street View, die Schadensbilder und die ihrer Ansicht nach einleuchtenden, widerspruchsfreien, übereinstimmenden und insgesamt glaubhaften Aussagen der Zeugen C.________ und D.________ als erwiesen, dass sich der Beschuldigte entgegen seinen Aussagen nicht nur langsam in die Kreuzung hineintastete, um zu sehen, ob sich von rechts ein Fahrzeug näherte.