Der Beschuldigte stellt sich auf den Standpunkt, er sei sehr vorsichtig, im Schritttempo in die Kreuzung gefahren und sein Fahrzeug habe sich bereits auf der Kreuzung befunden, als C.________ viel zu schnell «herangebraust» und es zur Kollision gekommen sei (u.a. pag. 326 E. 6 und 7 sowie pag. 327 f. E. 1 und 2).