Bestritten und beweismässig zu klären ist mit Blick auf die zu beantwortende Rechtsfrage, ob der Beschuldigte bei der fraglichen Kreuzung den Rechtsvortritt missachtete (siehe dazu E. IV. unten), ob der Peugeot und der Mercedes im Zeitpunkt der Kollision in Bewegung waren, wie schnell der Beschuldigte und C.________ auf die Kreuzung fuhren und wie weit sich der Peugeot bereits in der Kreuzung befand, als es zur Kollision kam. Der Beschuldigte stellt sich auf den Standpunkt, er sei sehr vorsichtig, im Schritttempo in die Kreuzung gefahren und sein Fahrzeug habe sich bereits auf der Kreuzung befunden, als C._______