8. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 29. März 2021, welcher als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 8. Oktober 2020 um ca. 17:40 Uhr in Bern, E.________ (Strasse) / F.________ (Strasse), gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) verstossen zu haben, indem er eine einfache Verkehrsregelverletzung begangen resp. einen Rechtsvortritt missachtet habe. Der relevante Sachverhalt wird im Strafbefehl wie folgt beschrieben (pag. 45): Der Beschuldigte fuhr mit seinem PW von G.________ herkommend auf der E.________ (Strasse) in Richtung Westside.