Insgesamt begründet das von Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten im Zusammenhang mit der Übersetzung und der Protokollierung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung Vorgebrachte somit keine Verletzung von Verfahrensrechten bzw. des rechtlichen Gehörs. Schliesslich ist auch der Einwand, alle Instanzen hätten den Beweisantrag des Beschuldigten, die Unfallbilder einem Unfallexperten zur Begutachtung vorzulegen, systematisch in willkürlicher Art und Weise sowie ohne Begründung abgewiesen, nicht zu hören. Einerseits liess der Beschuldigte durch Rechtsanwalt B.______