Zudem musste Rechtsanwalt B.________ angesichts dessen, dass sich der Aktenumfang im Zeitpunkt der gewährten Akteneinsicht lediglich auf den Anzeigerapport vom 17. November 2020 beschränkte, in der Folge jedoch ein Strafbefehl erging, gegen den er für den Beschuldigten Einsprache erhob, damit rechnen, dass gegebenenfalls weitere Unterlagen Eingang in das Dossier finden bzw. fanden. Dies umso mehr, als die Staatsanwaltschaft – weder vor Erlass des Strafbefehls noch nach Erhebung der Einsprache gegen diesen – Einvernahmen mit dem Beschuldigten und C.________ durchführte. Von einem Rechtskundigen wie Rechtsanwalt B.___