8 Bei dieser Sachlage ist keine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beschuldigten mangels gewährter Akteneinsicht auszumachen. Ihm wurde Akteneinsicht gewährt, als Rechtsanwalt B.________ für ihn darum ersuchte. Dass die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten nicht von sich aus Kopien der besagten Fotodokumentation (erstellt am 18. Januar 2021) zustellte, ist in Anbetracht des geringen Aktenumfangs und der vergleichsweisen Einfachheit des vorliegenden Verfahrens vertretbar. Zudem musste Rechtsanwalt B.______