317 f. E. 6.4). Sein Beweisantrag, wonach die Unfallbilder einem Unfallexperten zur Begutachtung vorzulegen seien, sei schliesslich von allen Instanzen systematisch in willkürlicher Art und Weise sowie ohne Begründung abgewiesen worden (pag. 324 Bst. C/E. 1 und pag. 328 f. Bst. C/E. 1 und 2).