4. Eventualiter sei die Strafsache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen mit der Auflage die Verfahrensgrundsätze (korrekte Gewährleistung einer Übersetzung in spanischer Sprache durch eine spanisch-sprechende Übersetzerin sowie offizielle Zustellung der Unfallsfotos der Kantonspolizei, welche nachträglich ins Strafdossier eingefügt wurden) einzuhalten und mit dem auszuführenden Beweisantrag sämtliche Unfallbilder einem Unfallexperten zur Begutachtung vorzulegen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates.