Am 13. Mai 2024 teilte die Verfahrensleitung dem Beschuldigten mit, sie habe Kenntnis erhalten, dass das Bundesgericht im erwähnten Beschwerdeverfahren ein Urteil gefällt hat. Weiter hob sie die Sistierung des vorliegenden Verfahrens auf und ersuchte den Beschuldigten, innert gesetzter Frist mitzuteilen, ob er an den mit Berufungserklärung vom 25. März 2023 gestellten Beweisanträgen festhält, dies unter Hinweis auf die Verfügung vom 14. April 2023 (zum Ganzen pag. 275 f.). Mit Schreiben vom 24. Juni 2024 teilte Rechtsanwalt B.___