__ habe für den Beschuldigten mit Schreiben vom 27. Juni 2022 Berufung gegen das Urteil vom 24. Juni 2022 angemeldet. Zudem leitete sie dieses Schreiben zusammen mit den amtlichen Akten zwecks Prüfung, ob ein Beschwerdeverfahren zu eröffnen ist, der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter und hielt fest, die schriftliche Urteilsbegründung werde nach rechtskräftigem Abschluss eines all-