2. Berufung / Beweisergänzungsanträge / Verfahrenssistierung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ für A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit dem als «Anmeldung der Berufung […] sowie Mitteilung und Beschwerde im Nachgang an die Gerichtsverhandlung vom 24. Juni 2022 […]» betitelten Schreiben vom 27. Juni 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 149 ff.). Mit Verfügung vom 8. Juli 2022 teilte die Vorinstanz den Parteien mit, Rechtsanwalt B.________ habe für den Beschuldigten mit Schreiben vom 27. Juni 2022 Berufung gegen das Urteil vom 24. Juni 2022 angemeldet.