So lässt sich beispielsweise der Webseite des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug entnehmen, dass zumindest gewisse Einrichtungen über eine spezielle Pflegeausstattung verfügen und bei erhöhter Pflegebedürftigkeit der Justizvollzug in Spitälern, Kliniken oder forensischen Heimen durchgeführt werden kann (vgl. https://www.skjv.ch/de/unsere-themen/besonderebeduerfnisse/aeltere-und-kranke-menschen; zuletzt besucht am 13. September 2023).