führt, ist die Frage, ob eine Person hafterstehungsfähig ist, eine Rechtsfrage, die das Resultat einer Rechtsgüterabwägung darstellt. Im Rahmen dieser Rechtsgüterabwägung führte die Vorinstanz insbesondere aus, die «persönlichen Interessen des Beschwerdeführers an einem Vollzugsaufschub vermögen angesichts des Umstands, dass seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. dem erhöhten Pflegebedarf auch während des Strafvollzugs hinreichend begegnet werden kann, die öffentlichen Interessen am Vollzug der rechtskräftigen Urteile nicht zu überwiegen» (amtliche Akten SID pag. 37). Unabhängig von der Rückmeldung des PZ E._____